Akkreditierungsrichtlinien:
Die Akkreditierung erfolgt nur für Personen, die
NACHWEISLICH aus Gründen der Berichterstattung den PRESSEBALL BERLIN
besuchen.
Akkreditiert werden:
1. Ausweisinhaber der ausstellenden Verbände im
jeweiligen Bundesland:
- Deutscher Journalisten-Verband
- Verband Deutscher Zeitschriftenverleger
- Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
- Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger
2. Journalisten
- die einen Auftrag einer Redaktion
(Originalbriefkopf, keine Kopie) vorlegen können oder sich
durch Belegexemplare neueren Datums und namentlich
gekennzeichnet legitimieren können.
- die ein Impressum vorlegen, in dem sie aufgeführt
sind.
- deren journalistische Tätigkeit aus
Honorarverträgen/-abrechnungen, hervorgeht.
- bei Autoren ist die Vorlage eines aktuellen
Buchtitels und der Bezug zum jeweiligen PRESSEBALL BERLIN erforderlich.
Nicht akkreditiert werden:
1. Personen ohne jegliche Legitimation.
2. Personen, die lediglich Sendemöglichkeiten eines
Offenen Kanals nutzen.
3. Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland, die einen
ausländischen Presseausweis vorlegen, z.B. Fleet Street
London, Universal Press (USA) usw.
4. Personen mit Presseausweisen von Verbänden und
Organisationen, die nicht von der Innenministerkonferenz
anerkannt werden bzw. bis zum Jahr 2009 wurden.
5. Personen mit Hausausweisen ohne Auftrag der
Redaktion.
6. Personen mit abgelaufenem Presseausweis.
7. Personen, denen andere, freie Journalisten die
redaktionelle Bestätigung geschrieben haben; dies gilt
insbesondere für Verwandte und Ehepartner.
8. Mitglieder von Internet-Redaktionen werden
aufgrund der allgemeinen Zugänglichkeit des Internets und
der damit verbundenen mangelnden Überprüfbarkeit der eigenen
journalistischen Leistung nur gegen Vorlage eines
anerkannten Presseausweises akkreditiert. Ausnahme:
Internet-Redaktionen, die zu Vollredaktionen oder Verlagen
gehören, z.B. Die WELTonline
usw.
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